Kollision auf dem Autobahnparkplatz mit Sonderfahrzeug
Der Käufer eines Ende 2017 erworbenen und ursprünglich von der sogenannten Abgasaffäre betroffenen Gebrauchtwagens, das zum Zeitpunkt des Kaufs bereits ein sogenanntes Software-Update erhalten hatte, hat keine Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller.
Für das Landgericht Osnabrück konnte sich der Käufer bereits deshalb nicht auf eine Täuschung des Herstellers berufen, da dieser die Öffentlichkeit schon weit vor dem Zeitpunkt des Kaufs informiert hatte. Auch konnte die öffentliche Berichterstattung über die gesamte Thematik nicht an dem Käufer vorbeigegangen sein. Darüber hinaus war durch das vor dem Kauf erfolgte Software-Update das Fahrzeug mit einer vom Kraftfahrtbundesamt als gesetzeskonform angesehenen Software ausgestattet worden. Das Fahrzeug wies daher keinen Minderwert auf.
Das Urteil des LG Osnabrück vom 01.01.2019
2 O 2190/18
Pressemitteilung des LG Osnabrück