TÖTUNGSDELIKTE

Tötungsdelikte und Kapitalstrafsachen

Die immer ausgefeilteren Methoden der Kriminalwissenschaften machen im Bereich der Tötungsdelikte inzwischen Aufklärungsquoten von über 90 % in Deutschland möglich.

Für den Beschuldigten geht es um viel: Die bei einer Verurteilung drohenden Rechtsfolgen sind schwerwiegend: Lebenslange oder langjährige Haft, Sicherungsverwahrung, Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie auf unbestimmte Dauer etc.

Für den Strafverteidiger ist die Verteidigung von Tatverdächtigen, denen der Vorwurf eines (versuchten) Tötungsdeliktes gemacht wird, stets eine Herausforderung. Die Komplexität dieser Verfahren erfordern ein hohes Maß an Professionalität und profundes Wissen – auch auf dem Gebiet der Kriminalistik.

Das oftmals vorhandene gesteigerte Interesse der (Medien) Öffentlichkeit erfordern nicht nur beim Verteidiger charakterliche Unerschrockenheit und Rückgrat.

Gerade deshalb ist es in diesen Verfahren nötig, dass zwischen dem Beschuldigten, der sich regelmäßig in Untersuchungshaft befindet, und dem Verteidiger von Anfang an ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht. Nur dann kann ein ordnungsgemäßer Prozess geführt und nur dann können alle Verteidigungsmöglichkeiten ausgeschöpft und der Beschuldigte gegebenenfalls vor einem Fehlurteil mit dramatischen Konsequenzen bewahrt werden.

Tötungsdelikte

Insbesondere in Kapitalstrafsachen gilt: 

Machen Sie keine Angaben zur Sache ohne vorherige Rücksprache mit mir!

Schweigen gilt gegenüber jedermann, also gegenüber Bekannten und Freunden aber auch – sofern Sie sich in Untersuchungshaft befinden – gegenüber Mitgefangenen!