VERKEHRSVERWALTUNGSRECHT

Das Verkehrs­ver­wal­tungs­recht in Deutschland

Im deutschen Verkehrsverwaltungsrecht geht es um Fragestellungen betreffend die
Erlangung, Entziehung oder Beschränkung von Fahrerlaubnissen.

Typische Mandate im Verkehrsverwaltungsrecht:

  • Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU)
  • Anordnung einer verkehrsmedizinischen Untersuchung
  • Anordnung einer Begutachtung
  • Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Neuerteilung der Fahrerlaubnis
  • Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis (EU-Führerschein)
  • Anordnung der Führung eines Fahrtenbuches
  • Schriftliche Verwarnung nach dem Punktesystem

Werden der Verwaltungsbehörde Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Eignung eines Führerscheininhabers oder -bewerbers begründen, fordert ihn die Fahrerlaubnisbehörde auf, die entstandenen Zweifel zu beseitigen.

Zweifel an der Eignung können etwa bestehen bei dem Führen eines KfZ unter dem Einfluss von Rauschdrogen oder einer erheblichen Alkoholmenge oder aber bei einem erhöhten Punktestand im Fahreignungsregister in Flensburg. Es ist dann Sache des Führerscheininhabers oder des Führerscheinbewerbers, die bei der Behörde bestehenden Zweifel auszuräumen.

Geschieht dies nicht oder nicht rechtzeitig, kann die Behörde die Fahrerlaubnis entziehen mit weitreichenden Folgen für den Betroffenen, der das Auto nicht mehr benutzen darf.  Unter Umständen droht der Verlust der wirtschaftlichen Existenz, etwa bei Berufskraftfahrern oder bei denjenigen, die beruflich auf ihre Fahrerlaubnis angewiesen sind. Rechtlich besteht die Möglichkeit, nach erfolglosem Widerspruchsverfahren gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis Klage zu erheben. Ein gerichtliches Verfahren führt aber nicht immer zum gewünschten Erfolg. Die überlange Verfahrensdauer gerade vor den Verwaltungsgerichten schafft vollendete Tatsachen, die dem Bürger nicht genehm sein werden. Was nützt es Ihnen, wenn Ihnen das Verwaltungsgericht in 2 Jahren Recht gibt, Sie aber während der gesamten Verfahrensdauer nicht fahren durften?

Eine beratende und begleitende anwaltliche Tätigkeit, die die Entziehung der Fahrerlaubnis verhindert, wird Ihnen in Ihrer Situation oftmals mehr helfen als juristisches Säbelrasseln mit womöglich stumpfen Waffen. Nur ausnahmsweise liegt im Verkehrs­ver­wal­tungs­recht der Segen in der juristischen Auseinandersetzung vor Gerichten.

Das komplexe Verwaltungsverfahren und die schmale Gratwanderung zwischen Kooperation und Konfrontation mit der Führerscheinbehörde ist für eine Privatperson kaum zu bestehen. Es liegt auf der Hand, dass diese Aufgabe nur ein verkehrsrechtlich versierter und erfahrener Anwalt für Sie leisten kann.

Die verantwortungsvolle und sorgfältige Prüfung Ihrer Situation anhand Ihrer Angaben und der anzufordernden Verkehrsakte sowie die Entwicklung einer pragmatischen Lösung verbunden mit der richtigen Kommunikation im „Außenverhältnis“ sind Dinge, die ich für Sie leisten werde.

Weitere Verkehrsrechtliche Themen finden Sie hier in der Übersicht.

Verkehrsverwaltungsrecht

Wichtig: Setzen Sie sich zu einem möglichst frühen Zeitpunkt mit mir in Verbindung und machen Sie keine Angaben zur Sache ohne vorherige Rücksprache mit mir!