Strassenverkehrsdelikte in Deutschland
Etwa ein Drittel aller Strafverfahren vor den Amtsgerichten betreffen Strassenverkehrsdelikte.
Wegen der hohen Anzahl verkehrsstrafrechtlicher Verfahren nehmen diese Delikte daher in der gerichtlichen Praxis einen großen Stellenwert ein.
Typische Strassenverkehrsdelikte und verkehrsstrafrechtliche Mandate:
- Trunkenheitsfahrt oder Drogen im Strassenverkehr (§ 316 StGB)
- Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
- Nötigung (§ 240 StGB)
- Beleidigung (§§ 185 f. StGB)
- Fahren ohne eine Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
- fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)
- fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)
- Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz (§ 6 PflVG)
- unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht / Fahrerflucht, § 142 StGB)
- Verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB)
- Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (§ 316a StGB)
In jeder Verkehrsstrafsache gilt:
Kontaktieren Sie mich so früh wie möglich und machen Sie keine Angaben zur Sache ohne vorherige Rücksprache mit mir!
Allgemeines zu Strassenverkehrsdelikte
Bei Verkehrsvergehen können wir unterscheiden zwischen dem
- Verkehrsstrafrecht (Sanktion: Geld- oder Freiheitsstrafe)
und den
- Ordnungswidrigkeiten / Bußgeldverfahren (Sanktion: Geldbuße)
Während das Strafrecht als Sanktion vorrangig eine Geld- oder Freiheitsstrafe bestimmt, ist im Bereich der Ordnungswidrigkeiten / Bußgeldverfahren üblicherweise eine Ahndung durch eine Geldbuße vorgesehen.
Wegen des Bezugs zum Straßenverkehr ist beiden Gruppen gemeinsam, dass als weitere Folge auch ein längeres Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet werden kann.
Weitere Strassenverkehrsdelikte und vertiefende Informationen erhalten Sie im Bereich Verkehrsstrafrecht.