JUGENDSTRAFRECHT

Das Jugendstrafrecht in Deutschland

Statistisch gesehen begehen Kinder in Deutschland (unter 14 Jahren) 6,6% , Jugendliche (14-17 Jahre) 13,0% und Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) 10,2% aller jährlichen Straftaten.

Kriminologisch wird von der Ubiquität der Jugendkriminalität gesprochen (Jugendkriminalität ist also in gewissem Umfang normal). Delikte wie Ladendiebstahl, „Schwarzfahren“, Beleidigung, einfache Körperverletzung und Sachbeschädigung sind unter Jugendlichen allgemein verbreitete Verhaltensweisen. Hierbei handelt es sich meist um episodenhaftes Auftreten, welches im Erwachsenenalter wieder aufhört. Nicht ubiquitär (normal) sind hingegen schwerere Delikte wie Raub- (Abziehdelikte) oder Vergewaltigung.

Bei typischen jugendlichen Verfehlungen und Reifedefiziten kommt daher regelmäßig auch noch bei Heranwachsenden das mildere Jugendstrafrecht zur Anwendung.

Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund verfolgt das Jugendstrafrecht nicht primär das Ziel des Bestrafens, sondern bezweckt die Erziehung von Jugendlichen und Heranwachsenden.

Die Verteidigung muss daher mit den Besonderheiten des Jugendstrafrecht und des Jugendstrafverfahrens vertraut sein, um die Interessen des Beschuldigten bestmöglich wahrnehmen zu können.

Jugendstrafrecht - Anwalt Dr. Friedrich in Hamburg

Wie in allen Strafsachen so gilt auch in Jugendstrafsachen:

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