VERKEHRSZIVILRECHT

Verkehrsunfallsachen

Die Wahrscheinlichkeit, in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden, ist angesichts der heutigen Verkehrsverhältnisse sehr hoch. Selbst wenn Sie meinen, der Gegner hätte den Unfall allein verursacht oder er sein Alleinverschulden am Unfallort Ihnen gegenüber sogar zugegeben hat, sollten Sie einen Anwalt mit der Schadenregulierung beauftragen. Denn die Schuldfrage ist im Nachhinein nicht immer eindeutig und in strittigen Fällen ist allein die Beweisbarkeit des tatsächlichen Unfallhergangs entscheidend. Hiervon hängt aber ab, wer bzw. wessen Versicherung den Schaden regulieren muss und wer Rechtsnachteile erleitet.

Bei Verkehrsunfällen gilt es, eine Vielzahl von Ansprüchen gegenüber dem Schädiger zu beziffern und geltend zu machen. Hierzu zählen Ansprüche auf Schmerzensgeld, Reparaturkosten, Ersatz vom Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges, Nutzungsausfall, Gutachtenkosten, Mietwagenkosten, Behandlungskosten, Kosten, die durch eine Höherstufung bei der Kaskoversicherung entstehen, aber auch verhältnismäßig geringe und oftmals vergessene Ansprüche auf Zahlung einer Kostenpauschale oder Verzugszinsen.

Gelegentlich neigen Versicherungen gerade bei nicht anwaltlich vertretenen Anspruchsstellern dazu, unangemessene Abzüge vorzunehmen oder unsinnige Beweise oder Belege zu verlangen. Dieses Verhalten einiger Versicherungen zahlt sich durchaus aus, da viele Privatpersonen die Abzüge aus Unkenntnis hinnehmen oder weil sie eine Auseinandersetzung scheuen.

Die Unfallabwicklung ist für den Betroffenen oftmals mühselig und zeitaufwändig. Insbesondere die Korrespondenz mit Versicherungen, der Polizei oder der Reparaturwerkstatt führt zu größeren Schwierigkeiten.

Um eine angemessene Entschädigung und eine schnelle Abwicklung sicherzustellen, sollte die Einschaltung eines Rechtsanwaltes daher möglichst früh erfolgen. Die Anwaltskosten gehören dabei zu den von der gegnerischen Versicherung zu tragenden Schadenspositionen.

Autokauf und Reparatur

Wir beraten und betreuen Sie bei Fragestellungen betreffend den Kauf und Verkauf von neuen und gebrauchten Fahrzeugen sowie bei Gewährleistungsfragen.

Typische Mandate

  • Kaufvertragsrecht, z.B. Autokauf, Motorradkauf
  • Werkvertragsrecht, z.B. Autoreparatur, Motorradreparatur
  • Lieferung und Lieferverzug
  • Garantie und Produkthaftung
  • Geltendmachung und Abwehr von Mängelrügen
  • Nacherfüllung, Nachbesserung, Rücktritt und Minderung

Verkehrsrecht

Wichtig: Setzen Sie sich zu einem möglichst frühen Zeitpunkt mit mir in Verbindung und machen Sie keine Angaben zur Sache ohne vorherige Rücksprache mit mir!