Allgemeine Strafdelikte
Allgemeine Strafdelikte im deutschen Recht
Allgemene Strafdelikte, die nicht einem besonderen Bereich zugewiesen werden können, werden unter dem Sammelbegriff allegemeines Strafrecht zusammengefasst.
Die Bandbreite von Tatvorwürfen im Bereich des allgemeinen Strafrechts sind von daher sehr vielfältig.
Typische Allgemeine Strafdelikte sind:
- Aussetzung einer Person
- Bestechung und Bestechlichkeit
- Betrug, Anlagebetrug
- Diebstahl
- Erpressung
- Erschleichen von Leistungen, Schwarzfahren
- Körperverletzung
- Ladendiebstahl
- Nötigung
- Räuberischer Diebstahl
- Raub
- Räuberische Erpressung
- Sachbeschädigung
- Verstoß gegen das Waffengesetz
- Vorteilsannahme, Vorteilsgewährung
- Wehrrecht, Verstöße gegen das Wehrstrafgesetzbuch
- Wohnungseinbruchsdiebstahl
Kein strafrechtlicher Vorwurf sollte auf die „leichte Schulter“ genommen werden.