Computer- und Internetstrafrecht

Bei Computer- und Internetstrafrecht handelt es sich rechtlich gesehen nicht um einen klar abgrenzbaren Bereich. Mit Computer und Internet werden heute Straftaten quer durch das Strafgesetzbuch begangen, wobei sich zahlreiche strafrechtlich relevante Bereiche überschneiden.

  • Das Urheberrecht ist die Grundlage für die Verfolgung unerlaubter Downloads und Nutzung von Musik, Grafiken oder Texten.
  • Das Sexualstrafrecht kommt bei Kinderpornografie oder Darstellungen sexueller Gewalt zur Anwendung.
  • Das Wirtschaftsstrafrecht spielt bei der Abwicklung des E-Commerce eine große Rolle (z. B. bei Betrug, Wirtschaftsspionage durch „Hacker“, unerlaubte Werbung durch Spam-Mails).
  • Die Verbreitung von volksverhetzenden politischen Inhalten per Mail oder Webseite berührt das allgemeine Strafrecht.

Nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Aufklärungsrate steigt.

Die Betroffenen wiegen sich angesichts der vermeintlichen Anonymität, ihrer Standort- unabhängigkeit und der im World Wide Web herrschendenComputer- und Internetstrafrecht Unübersichtlichkeit teilweise in der trügerischen Sicherheit, sie seien dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden nicht ausgesetzt. Diese Annahme ist mittlerweile falsch. Angesichts der sich ständig erhöhenden Kontrolldichte handelt es sich beim Internet keineswegs mehr um einen unbeobachteten Raum. Die Kriminalstatistiken belegen in den letzten Jahren einen rasanten Anstieg der Computer- und Internetkriminalität, was nicht nur auf die Zunahme der Internetstraftaten, sondern im besonderen Maße auch die erhöhte Aufklärungsrate der Ermittlungsorgane zurückzuführen ist.

Werden Verdächtige durch die Ermittlungsbehörden individualisiert, sind Maßnahmen wie Durchsuchungen verbunden mit der Beschlagnahme von Unterlagen und Computern keine Seltenheit. Neben dem Umstand, dass die Auswertung der Geräte teilweise Monate in Anspruch nimmt, können bei der Prüfung des Festplatteninhalts weitere Dateien und Programme aufgefunden werden, deren Vorhandensein üblicherweise nicht preisgegeben worden wäre (z.B. Raubkopien o.Ä.).

Von Ihrem Anwalt sind besondere Kenntnisse gefordert.

Beim Computer- und Internetstrafrecht verlangen sowohl den Strafverfolgungsorganen als auch den Strafverteidigern besondere Fachkenntnisse ab. Die zutreffende Bewertung etwa technischer Abläufe, digitaler Beweismittel und sonstiger Besonderheiten wird nur demjenigen Gelingen, der über diese Kenntnisse verfügt. Ohne solche Kenntnisse hingegen wird ein erfolgreiches Handeln nur schwer möglich sein.

Wie bei allen Strafverfahren so gilt auch in Computer- und Internetstrrecht:

Setzen Sie sich zu einem möglichst frühen Zeitpunkt mit mir in Verbindung und machen Sie keine Angaben zur Sache ohne vorherige Rücksprache mit mir!