BERUFUNG

Berufung im Strafrecht – Berufung in Strafsachen

Berufung ist nur gegen Urteile der Amtsgerichte möglich.

Mit dem Rechtsmittel der Berufung im Strafrecht können Sie sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht das angefochtene Urteil überprüfen lassen. Das Berufungsgericht prüft also den gesamten Fall erneut, umfassend und vollständig in der Weise, als hätte es ein erstinstanzliches Urteil überhaupt nicht gegeben.

Fand das Verfahren hingegen vor dem Landgericht als Eingangsinstanz statt kann ein solches Urteil nur mit dem Rechtmittel der Revision angefochten werden.

Verpassen Sie die Rechtsmittelfrist von einer Woche nicht!

Eine Berufung ist fristgebunden und muss innerhalb von einer Woche nach dem Urteil des Amtsgerichts eingelegt werden.

Haben Sie sich nicht bereits in der ersten Instanz anwaltlich vertreten lassen so empfiehlt es sich spätestens in der zweiten Instanz, einen versicherten Fachanwalt für Strafrecht mit Ihrer Verteidigung zu beauftragen.

Manchmal können Sie nur gewinnen!

Grundsätzlich können sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil einlegen. Wurden Sie vom Amtsgericht jedoch verurteilt, so hat die Staatsanwaltschaft häufig ihr Ziel erreicht und wird das Urteil akzeptieren.

Legen aber nur Sie als Angeklagter zum richtigen Zeitpunkt die Berufung ein gilt das sogenannte Verbot der Schlechterstellung (reformatio in peius). Das angefochtene Urteil kann in diesem Falle nicht mehr zum Nachteil, sondern nur noch zum Vorteil des Angeklagten abgeändert werden.

Sammeln Sie Punkte für das Revisionsverfahren!

Vor Gericht und auf hoher See sind Sie in Gottes Hand. An dieser althergebrachten Weisheit ist einiges dran.

Nie können Sie sicher sein und auch ein Verteidiger kann nicht bestimmt vorhersagen, wie das Berufungsgericht am Ende der Verhandlung ihren Fall beurteilt. Rechnen Sie in jedem Fall auch mit einem Urteil, mit welchem Sie inhaltlich nicht unbedingt einverstanden sind! In diesem Fall bleibt Ihnen nur noch die Revision als dritte Instanz, die ihren ganz eigenen Regeln folgt.

Nur bis zum Schluss der sog. Beweisaufnahme vor dem Berufungsgericht können Sie Punkte sammeln, um überhaupt eine Chance auf eine erfolgreiche Revision zu wahren. Die meisten Verfahrensfehler müssen nämlich spätestens in der Berufungsinstanz formell richtig bemängelt werden, um diese später in der Revision erfolgreich zu rügen.

Beauftragen Sie spätestens in der Berufungsinstanz einen kompetenten Strafverteidiger!

Damit es gar nicht erst so weit kommt, dass Sie zum letzten Mittel der oft erfolglosen Revision greifen müssen, ist es wichtig, spätestens jetzt in der Berufungsinstanz einen Strafverteidiger zu beauftragen, der über entsprechende Kenntnisse im Strafrecht und Strafprozessrecht verfügt.

allgemeines Strafrecht

Kontaktieren Sie mich daher so früh wie möglich und lassen Sie keinesfalls die Frist von einer Woche ungenutzt verstreichen!