VERKEHRSRECHT

Das Verkehrsrecht in Deutschland

Alle Teilnehmer am Straßenverkehr können zufällig, durch Unachtsamkeit oder durch das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer in einen Vorgang mit verkehrsrechtlichem Bezug verwickelt werden.

Je nachdem, was genau passiert ist, hat dies zur Folge, dass Sie Ansprüchen anderer ausgesetzt sind oder eigene Ansprüche gegen Dritte haben.

Das Verkehrsrecht unterscheidet zwischen dem Verkehrszivilrecht, dem Verkehrsverwaltungsrecht und dem Verkehrsstrafrecht (Bußgeld und Ordnungswidrigkeiten).

In verkehrszivilrechtlichen Angelegenheiten (Verkehrsunfallsachen) beraten wir Sie umfassend, kompetent und setzen Ihre Ansprüche durch.
Zum Verkehrszivilrecht gehören auch alle Fragen rund um den Kauf, Verkauf und die Reparatur von Kraftfahrzeugen.

In verkehrsverwaltungsrechtlichen Sachen geht es etwa um Fragestellungen betreffend Ihre Fahrerlaubnis oder um die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).

In verkehrsstrafrechtlichen Angelegenheiten / Bußgeldverfahren verteidigen wir Sie effektiv und nehmen Ihre Rechte wahr. Gerade in diesen Fällen ist es wichtig, dass Sie frühzeitig auf uns zu treten. Je später Sie mit Ihrem Anliegen zu uns kommen, desto schwieriger wird eine erfolgreiche Rechtsverteidigung.

Rechtsanwalt Dr. Friedrich ist im gesamten Bereich des Verkehrsrechts tätig. Der Begriff Verkehrsrecht bildet dabei den Oberbegriff für die zuvor genannten Rechtsgebiete (Zivilrecht, Verwaltungsrecht und Strafrecht).

Die Konstellationen und damit verbundenen rechtlichen Probleme sind erkennbar höchst unterschiedlicher Natur, sei es nun, ob Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden oder selbst einen Unfall verursacht haben, ob Sie bei Erwerb Ihres neuen Autos vom Verkäufer über den Tisch gezogen wurden, ob Sie geblitzt wurden weil Sie zu schnell unterwegs waren oder über eine rote Ampel gefahren sind, ob Sie mit Alkohol am Steuer angehalten wurden oder unter Drogeneinfluss ein Auto gesteuert haben oder ob Ihnen aus anderen Gründen (z.B. Punkte in Flensburg) das Fahren von Kraftfahrzeugen verboten werden soll.

Es liegt auf der Hand: Ein Anwalt, der in diesen Bereichen tätig ist, muss einerseits mit den rechtlichen Details vertraut sein und außerdem über die nötigen praktischen Erfahrungen verfügen. Diese Voraussetzungen erfüllt Rechtsanwalt Dr. Friedrich als Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Verkehrsrecht

Wichtig: Setzen Sie sich zu einem möglichst frühen Zeitpunkt mit mir in Verbindung und machen Sie keine Angaben zur Sache ohne vorherige Rücksprache mit mir!