Warum zum Fachanwalt

Fachanwalt

Der Begriff des „Fachanwalts“ ist der einzige rechtlich geschützte Titel im Sinne eines Qualitätssiegels eines Anwalts.

Im Unterschied dazu sind Bezeichnungen wie etwa „Spezialist“ oder „Profi“ nicht rechtlich genauer definiert oder aber gar geschützt und werden zum Teil irreführend verwendet.

Daher können Sie nur bei einem Fachanwalt sicher sein, dass sich dahinter jahrelange Kompetenz und Erfahrung vereinen. Ein Fachanwalt verfügt nämlich als Rechtsanwalt über eine echte zusätzliche Qualifikation in seinem jeweiligen Rechtsgebiet. Seine theoretischen und praktischen Kenntnisse übersteigen dabei erheblich das Maß dessen, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.

Ein Fachanwalt muss sich in einem bestimmten Fachgebiet qualifiziert und dies bei der Rechtsanwaltskammer belegt haben. Die Qualifizierung bezieht sich dabei sowohl auf die Theorie als auch auf die Praxis. Um die Zusatzqualifikation überhaupt erwerben zu können, muss der Anwalt bereits mehrere Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind erkennt der entsprechende Prüfungsausschuss die Befähigung des Anwalts als Fachanwalt an.

Dr. Friedrich ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht!

Um die Güte eines solchen Qualitätssiegels beizubehalten muss sich ein Fachanwalt mindestens 15 Stunden pro Jahr fortbilden und dies auf Verlangen gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachweisen. Geschieht diese Fortbildung nicht oder sie wird nicht weitergeführt, kann der Titel Fachanwalt von der entsprechenden Kammer wieder entzogen werden.

Weitergehende Information können Sie hier der Fachanwaltsordnung (FAO) entnehmen.