Kein Schadensersatz wegen Mountainbikeunfalls im Wald
Als ein Fahrradfahrer mit seinem Mountainbike auf einem abschüssigen Waldweg in der Eifel unterwegs war, wirkten – so seine Schilderung – die quer über dem Weg liegenden Holzstämme für ihn wie eine „Sprungschanze“. Beim Überfahren der Stämme unterschätzte er das Hindernis, stürzte und zog sich dabei erhebliche Verletzungen zu. Die Stämme waren bis zu einer Höhe von 50 cm zur Hangsicherung aufgeschichtet worden.
Seine Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld blieb vor dem Oberlandesgericht Köln ohne Erfolg. Ein Mountainbikefahrer, der auf einem Waldweg durch eine waldtypische Gefahr einen Unfall erleidet, hat keine Schadensersatzansprüche gegen den Waldbesitzer, da Waldbesucher den Wald auf eigene Gefahr nutzen.
Urteil des OLG Köln vom 23.05.2019
1 U 12/19
Pressemitteilung des OLG Köln