Kollision eines Linksabbiegers mit zu schnellem Vorfahrtsberechtigtem
Überschreitet der einem Linksabbieger entgegenkommende bevorrechtigte Pkw-Fahrer die innerorts zulässige Geschwindigkeit mit (mindestens) 80 km/h deutlich, so tritt das Mitverschulden des Wartepflichtigen zwar noch nicht vollständig zurück. In einem solchen Fall ist jedoch von einem Verschulden des Vorfahrtsberechtigten mit einer Quote von zwei Dritteln auszugehen.<br />Urteil des KG Berlin vom 21.02.201922 U 122/17VRR 2019, Nr. 4, 2<
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