Entziehung der Fahrerlaubnis bei eingeräumtem Amphetaminkonsum
Räumt ein Kraftfahrer gegenüber der Polizei den Konsum von Amphetaminen ein, reicht dies auch dann zur Entziehung der Fahrerlaubnis aus, wenn eine danach durchgeführte Blutuntersuchung negativ verläuft.
Beschluss des VG Greifswald vom 10.12.2018
4 B 1699/18 HGW
jurisPR-VerkR 12/2019 Anm. 6
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