Ungenaue Angabe der Messstelle der Radarüberwachung
Ein Autofahrer erhob gegen einen wegen Geschwindigkeitsüberschreitung gegen ihn erlassenen Bußgeldbescheid Rechtsbeschwerde. Das Vorliegen eines Verfahrensfehlers begründete er damit, dass die Messstelle der Radarüberwachung nicht genau angegeben war. In dem Bescheid waren lediglich der Ort und die Straße aufgeführt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verwarf den Antrag auf Kosten des Betroffenen als unbegründet. In der Rechtsprechung ist […]