Abschleppen nach mehrstündiger Parkzeitüberschreitung

Das Urteil

Das Abschleppen wegen Parkens in mobiler Halteverbotszone

Ein Fahrzeug kann auf Kosten des Halters abgeschleppt werden, wenn in einem Zonenhalteverbot, in dem unter Verwendung einer Parkscheibe das Parken Ein Fahrzeug kann auf Kosten des Halters abgeschleppt werden, wenn in einem Zonenhalteverbot, in dem unter Verwendung einer Parkscheibe das Parken für die Dauer von zwei Stunden erlaubt ist, die Parkdauer um drei Stunden überschritten wird. Das Verwaltungsgericht Aachen hält angesichts der erheblichen Parkzeitüberschreitung das Vorgehen der Ordnungsbehörde selbst dann nicht für unverhältnismäßig, wenn im Zeitpunkt der Abschleppmaßnahme weitere Parkplätze frei waren.  Urteil des VG Aachen vom 16.05.2018 6 K 5781/17 NJW-Spezial 2018, 618für die Dauer von zwei Stunden erlaubt ist, die Parkdauer um drei Stunden überschritten wird. Das Verwaltungsgericht Aachen hält angesichts der erheblichen Parkzeitüberschreitung das Vorgehen der Ordnungsbehörde selbst dann nicht für unverhältnismäßig, wenn im Zeitpunkt der Abschleppmaßnahme weitere Parkplätze frei waren.

Urteil des VG Aachen vom 16.05.2018

6 K 5781/17

NJW-Spezial 2018, 618