Abschleppen nach mehrstündiger Parkzeitüberschreitung
Das Urteil
Das Abschleppen wegen Parkens in mobiler Halteverbotszone
Ein Fahrzeug kann auf Kosten des Halters abgeschleppt werden, wenn in einem Zonenhalteverbot, in dem unter Verwendung einer Parkscheibe das Parken für die Dauer von zwei Stunden erlaubt ist, die Parkdauer um drei Stunden überschritten wird. Das Verwaltungsgericht Aachen hält angesichts der erheblichen Parkzeitüberschreitung das Vorgehen der Ordnungsbehörde selbst dann nicht für unverhältnismäßig, wenn im Zeitpunkt der Abschleppmaßnahme weitere Parkplätze frei waren.