Kaskoversicherung: Falsche Angaben zum Unfallhergang
Falsche Angaben zum Unfallhergang
Sind die Angaben des Versicherungsnehmers zu dem behaupteten Unfall nicht in Übereinstimmung mit den Feststellungen eines Unfallsachverständigen zu bringen, führt dies zur Leistungsfreiheit der Kaskoversicherung. Daran ändert auch nichts, dass der Versicherte, nachdem er von der Versicherung auf seine widersprüchlichen Angaben hingewiesen wurde, einen (anderen) Unfallhergang schildert, der vom Versicherungsschutz gedeckt gewesen wäre.
Das Urteil
Beschluss des LG Münster vom 02.05.2018
15 S 13/17
jurisPR-VerkR 4/2019 Anm. 2
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