Auch Videotelefonie mit Smartphone beim Autofahren verboten
Das Amtsgericht Magdeburg verurteilte einen Autofahrer, der sein Smartphone am Armaturenbrett befestigt hatte und während der Fahrt per Video telefonierte, zu einer Geldbuße von 100 Euro wegen unerlaubter Nutzung eines elektronischen Geräts, das im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO „der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist“.
In der Urteilsbegründung führte das Gericht aus, dass Videotelefonie grundsätzlich nicht ausschließlich eine kurze, sondern eine längere Blickabwendung erfordert und eine vollständige Wahrnehmung der übertragenen Bilder und Töne lediglich mit einer „kurzen Blickabwendung“ – wie von dem betroffenen Autofahrer behauptet – praktisch nicht möglich ist. Das Maß der Ablenkung vom Verkehrsgeschehen ist daher in diesem Fall nicht geringer einzustufen als beim Telefonieren mit einem in der Hand gehaltenen Mobiltelefon.
Urteil des AG Magdeburg vom 20.08.2018
50 OWi 775 Js 15999/18 (332/18)
jurisPR-VerkR 4/2019 Anm. 3