Entziehung der Fahrerlaubnis nach Einnahme eines verschreibungspflichtigen Appetitzüglers

Autofahren und Medikamente passen nicht zusammen. Erst recht nicht, wenn es sich um verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt, die Drogenbestandteile beinhalten. So hat das Verwaltungsgericht Neustadt (Weinstraße) entschieden, dass einem Autofahrer wegen Konsums der Droge Amphetamin in Form eines verschreibungspflichtigen, aber ohne Rezept und ohne medizinische Indikation eingenommenen Appetitzüglers der Führerschein entzogen werden kann.

Das Urteil/Beschluss des VG Neustadt (Weinstraße) vom 20.06.2017
1 L 636/17.NW
JURIS online