Unfallverursachung durch ohne Beleuchtung fahrenden Radfahrer
Ein Fahrradfahrer fuhr bei Dunkelheit vom Bürgersteig zwischen parkenden Autos hindurch auf die Straße, auf der sich aus derselben Fahrtrichtung ein weiterer Radfahrer mit seinem unbeleuchteten Fahrrad näherte. Infolge einer Schreckreaktion stürzte der auf die Straße fahrende Radfahrer, ohne dass es zu einer Berührung mit dem anderen kam. Das Oberlandesgericht Hamburg verurteilte den Fahrer des unbeleuchteten Fahrrades zur Übernahme der Kosten für den Sturzunfall in Höhe von 30 Prozent. Die Beleuchtungspflicht dient nicht nur dem eigenen Schutz des Radfahrers, sondern ebenfalls dem der anderen Verkehrsteilnehmer und der Vermeidung von Kollisionen.
Ein Beschluss des OLG Hamburg vom 26.07.2017