Unfallmanipulation: Verräterische Facebook-Einträge

Ein Halter eines hochwertigen Fahrzeugs machte gegen eine Kfz-Haftpflichtversicherung Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall geltend, bei dem ihm die Vorfahrt an einer Rechts-vor-links-Kreuzung durch den Unfallverursacher, den Fahrer eines Mietwagens, genommen worden sei. Die Versicherung schöpfte aufgrund der Umstände den Verdacht einer Unfallmanipulation und stellte weitere Erkundigungen an. Der Verdacht erhärtete sich letztlich dadurch, dass die ausdrückliche Behauptung der Unfallbeteiligten, sich vor dem Unfall nicht gekannt zu haben, durch Auszüge von Facebook-Seiten widerlegt werden konnte. Im Ergebnis musste die Versicherung nicht für den Schaden aufkommen.

Beschluss des OLG Hamm vom 24.06.2016
9 U 28/16
jurisPR-VerkR 6/2017 Anm. 1