Umfang einer Zusicherung bei Onlineverkauf eines gebrauchten Kfz
Hat der Verkäufer beim Verkauf eines gebrauchten Kfz (hier eines Leichtkraftrads) in einem Formularvertrag des Gebrauchtwagenportals „www.mobile.de“ neben dem Gewährleistungsausschluss unter „Zusicherungen des Verkäufers“ angekreuzt „Das Fahrzeug hat keine sonstigen Beschädigungen“, werden von dieser Zusicherung nicht nur Karosserieschäden, sondern auch Schäden an Motor und Getriebe erfasst, soweit sie durch eine unsachgemäße und von außen kommende Einwirkung auf das Fahrzeug oder seine Teile hervorgerufen werden. Nur rein nutzungsbedingte Verschleißschäden werden von dem Begriff der Beschädigung nicht umfasst. Nach dem Urteil war der Käufer daher berechtigt, das Krad wegen eines wenige Tage nach Vertragsabschluss eingetretenen Motorschadens zurückzugeben und den gezahlten Kaufpreis zurückzuverlangen.
Das Urteil des LG Wuppertal vom 17.05.2018
Umfang einer Zusicherung bei Onlineverkauf eines gebrauchten Kfz
9 S 7/18
JurPC Web-Dok. 84/2018