Trunkenheitsfahrt mit 2,62 Promille verpflichtet zur MPU
Das Oberlandesgericht Bamberg macht ein Absehen von einem bußgeldrechtlich angezeigten Fahrverbot (hier wegen mehrerer, erheblicher Geschwindigkeitsverstöße) trotz erfolgreicher Absolvierung des Betroffenen an einer verkehrspsychologischen Schulung davon abhängig, dass daneben weitere, zugunsten des Betroffenen sprechende Gesichtspunkte festgestellt werden können (z.B. drohender Verlust des Arbeitsplatzes, Behinderung, Unzumutbarkeit der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel).
Liegen derartige Anhaltspunkte in ausreichendem Maße vor, kann das Gericht den Umstand, dass der Betroffene sich selbst eine Nachschulung auferlegt hat, als ersten und wichtigen Schritt zurück zur verkehrsrechtlichen Belastbarkeit und Zuverlässigkeit durchaus honorieren.
Beschluss des OLG Bamberg vom 02.01.2018
3 Ss OWi 1704/17
jurisPR-VerkR 3/2018 Anm. 6