Streckenverbot zum Lärmschutz gilt auch für Elektrofahrzeuge
Nach einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin müssen auch Fahrer eines geräuscharmen Elektrofahrzeugs ein mit dem Zusatzzeichen „Lärmschutz“ versehenes Streckenverbot beachten.
Beschluss des KG Berlin vom 13.12.2018
3 Ws (B) 296/18
Verkehrsrecht aktuell 2019, 70
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