Das deutsche Strafbefehlsverfahren

Nach dem Abschluss der Ermittlungen kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen, Anklage erheben oder den Erlass eines Strafbefehls beim zuständigen Amtsgericht beantragen.

Regelmäßig erlässt das Amtsgericht einen solchen Strafbefehl. Hiergegen kann dann innerhalb von 2 Wochen seit der Zustellung Einspruch eingelegt werden.

Verpassen Sie die Einspruchsfrist von 2 Wochen nicht!

Wurde Einspruch eingelegt, wird das Verfahren „ganz normal“ in ein übliches Gerichtsverfahren übergeleitet. Es findet dann zumindest ein Termin vor Gericht statt in der Weise, als hätte es zu keiner Zeit einen Strafbefehl gegeben.

Ein rechtskräftiger Strafbefehl ersetzt das Urteil eines Amtsrichters.

Wird die Einlegungsfrist von 2 Wochen versäumt, so ersetzt der Strafbefehl das Urteil eines Amtsrichters. Sie gelten dann also verurteilt in der Weise, als hätte Sie ein Amtsrichter in Ihrer Anwesenheit verurteilt – nur mit dem Unterschied, dass dies alles auf rein schriftlichem Wege geschehen ist.

Bedenken Sie: Sie saßen zu keiner Zeit einem Richter gegenüber und konnten sich persönlich gegen die Vorwürfe der Anklagebehörde zur Wehr setzen.

Lassen Sie sich nicht in einem rein schriftlichen Verfahren „verurteilen“!

Das Strafbefehlsverfahren ist nach dem Zweck des Gesetzes ein vereinfachtes Verfahren zur Bewältigung der leichten Kriminalität. Ein Strafbefehl kann zum Beispiel eine Geldstrafe oder ein Fahrverbot vorsehen. Strafbefehle sollen nur beantragt werden, wenn der Sachverhalt leicht und überschaubar und die Angelegenheit doch sowieso „klar“ ist.

Die Erfahrung zeigt jedoch, dass gerade in der Ferienzeit oder bei Bürgern, die der deutschen Sprache nicht mächtig, auch gerne mal ein Strafbefehl erlassen wird, obwohl bekannt ist, dass sich die Bürger im Urlaub befinden könnten oder die Möglichkeit besteht, dass der Empfänger eines Strafbefehls nicht auch das Kleingedruckte bis zum Ende liest.

Sogenannte urlaubsbedingte Abwesenheit oder mangelnde Deutschkenntnisse sind aber kein Entschuldigungsgrund für eine versäumte Einspruchsfrist!

Nur ein Schelm denkt hierbei, dass dies gar Methode haben könnte; immerhin spart ein rechtskräftiger Strafbefehl auch dem Gericht Zeit, muss es doch keinen Gerichtstermin abhalten oder aber ein Urteil schreiben.

Wurde Ihnen ein Strafbefehl zugestellt (gelber Umschlag) verpassen Sie auf keinen Fall die Einspruchsfrist und setzen Sie sich unverzüglich mit mir in Verbindung!

Strafbefehlverfahren - Anwalt Dr. Friedrich

Ihnen wurde ein Strafbefehl postalisch per Einschreiben zugestellt (gelber Umschlag) verpassen Sie auf keinen Fall die Einspruchsfrist und setzen Sie sich unverzüglich mit mir in Verbindung!