Passende Alufelgen dürfen keine zulassungsrechtliche Prüfung erfordern
Wird in einem eBay-Inserat angegeben, dass die angebotenen Felgen für den Fahrzeugtyp Mercedes W207 „passen“, bedeutet dies die Zusicherung, dass die Felgen ohne Weiteres von dem entsprechenden Mercedes-Typ genutzt werden können, ohne dass noch ein besonderes Zulassungsverfahren durchlaufen werden muss. Der Beschreibung „passend“ kommt daher nicht lediglich eine rein technische Bedeutung dahingehend zu, dass es möglich ist, die entsprechenden Felgen zu montieren. Ist noch eine gesonderte Zulassung der Felgen vorgeschrieben, ist auch ein vereinbarter Gewährleistungsausschluss rechtlich unerheblich. Der Verkäufer musste die Felgen zurücknehmen und den Kaufpreis zurückerstatten.
Urteil des AG München vom 18.10.2017
242 C 5795/17
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