Parken unter Walnussbaum auf eigene Gefahr
Wer seinen Wagen im Herbst unter einem Walnussbaum parkt, kann den Schaden durch auf das Dach des Fahrzeugs fallende Walnüsse nicht vom Eigentümer des Baumes ersetzt verlangen.
Urteil des AG Frankfurt vom 11.10.2017
32 C 365/17 (72)
JURIS online
Lesen Sie weitere Urteile
Ungenaue Angabe der Messstelle der Radarüberwachung
Ein Autofahrer erhob gegen einen wegen Geschwindigkeitsüberschreitung…
Fortwirkung der Betriebsgefahr auch noch Tage nach dem Unfall
Den Halter eines Kraftfahrzeugs kann unter dem rechtlichen Gesichtspunkt…
Aussichtslosigkeit des Aufhaltens eines rollenden Pkws mit bloßer Muskelkraft
Einer der häufigsten Streitpunkte bei der Abwicklung von Unfallschäden…
Unfallschaden: Streitpunkt Mietwagenkosten
Einer der häufigsten Streitpunkte bei der Abwicklung von Unfallschäden…
Unfallflucht: Keine erweiterte Wartepflicht zur Feststellung der Alkoholisierung
Entfernt sich ein Unfallbeteiligter unerlaubt vom Unfallort,…
Aufhebung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Verfahrensverzögerung
Wird bei einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis wegen…
Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an eine notstandsähnliche Situation
Überschreitet der einem Linksabbieger entgegenkommende bevorrechtigte…
Kein Schadensersatz wegen Mountainbikeunfalls im Wald
Als ein Fahrradfahrer mit seinem Mountainbike
auf einem…