Unfallverursachung durch ohne Beleuchtung fahrenden Radfahrer
Kollision zwischen links abbiegendem E-Bike und überholendem Motorrad
Leitet der Fahrer eines E-Bikes einen Abbiegevorgang nach links ein, ohne auf den nachfolgenden Verkehr zu achten und kommt es dabei zu einer Kollision mit einem deutlich schnelleren Motorrad, dessen Fahrer bereits zum Überholen angesetzt hat, so haftet der E-Bike-Fahrer alleine für den entstandenen Schaden. Wegen dessen groben Fehlverhaltens schied für das Landgericht Düsseldorf auch eine Mithaftung des Halters des Motorrads unter dem Gesichtspunkt der Betriebsgefahr aus.
Das Urteil:
Kollision zwischen links abbiegendem E-Bike und überholendem Motorrad
des LG Düsseldorf vom 01.06.2018
13 O 138/15
jurisPR-VerkR 23/2018 Anm. 2