Käufer von Fahrzeugen mit Schummel-Software müssen zunächst das Update aufspielen lassen
Käufer von Fahrzeugen mit Schummel Software
In einem als Pilotverfahren geführten Prozess hat das Landgericht in Dresden die gegen einen Skoda-Händler gerichtete Klage eines von der Abgasaffäre betroffenen Fahrzeugkäufers abgewiesen. Das Gericht in Dresden verneinte einen Anspruch auf Lieferung eines Neufahrzeugs wegen Unverhältnismäßigkeit. Der Käufer muss zunächst dem Händler Gelegenheit geben, den Mangel zu beseitigen, also das angebotene Update durchzuführen. Erst wenn diese Nachbesserung in der Regel nach dem zweiten Versuch gescheitert ist, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und die Rücknahme des Fahrzeugs gegen Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Entschädigung für die bisherige Nutzung verlangen.
Urteil des LG Dresden vom 08.11.2017
7 O 1047/16
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