Gefährliches Hineinquetschen in U-Bahn
Nach Auffassung des Landgerichts Nürnberg ist es nicht Aufgabe eines U-Bahn-Fahrers, vor jeder Abfahrt und dem Schließen der Türen abzuwarten, ob noch weitere Fahrgäste in letzter Sekunde zusteigen. Verletzt sich ein Fahrgast, weil er sich durch sich bereits schließende Türen noch „hineinquetscht“, trifft ihn in der Regel die alleinige Schuld an dem Unfall. In dem konkreten Fall funktionierte auch der Einklemmschutz der U-Bahn einwandfrei. Wie Videoaufnahmen zeigten, öffneten die Türen sofort wieder, sodass der Fahrgast nur kurz eingeklemmt war. Setzt der Betreiber der U-Bahn bereits eine deutlich erkennbare optische Warnung durch rote Lichtzeichen beim Schließen der Türen ein, bedarf es darüber hinaus keiner weiteren Sicherungsmaßnahmen wie etwa Lichtschranken oder akustischer Warnsignale.
Der Beschluss des LG Nürnberg-Fürth vom 06.12.2017