Gebrauchtwagenkäufer kann Deaktivierung eines Notrufsystems verlangen
Der Käufer eines gebrauchten Mercedes-Benz B 180 kann von dem Verkäufer die Deaktivierung des in dem Fahrzeug eingebauten Notrufsystems verlangen, wenn er beim Kauf nicht ausdrücklich auf die damit verbundene Datenerfassung und -übertragung hingewiesen wurde und er dem nicht zugestimmt hat.
Mit dem Mercedes-Benz Notrufsystem werden persönliche Daten des Käufers im Sinne des Datenschutzgesetzes gespeichert und übermittelt, durch die u.a. ein bestimmtes Fahrverhalten aufgezeichnet wird, welches sich aus Fahrpositionen, Insassenzahl, Belastung des Fahrzeugs, Fahrtrichtung, der Aufzeichnung bestimmter Fahrstrecken, der für das Fahrzeug gewählten Spracheinstellung etc. zusammensetzt. Liegt hinsichtlich der Erfassung und Übermittlung dieser Daten keine ausdrückliche Einwilligung des Käufers vor, kann er zum Schutz seiner persönlichen Daten die Deaktivierung des Systems verlangen. Der Verkäufer kann sich insofern auch nicht darauf berufen, dass das Sicherheitssystem serienmäßig in allen baugleichen Fahrzeugen eingebaut ist. Kommt der Verkäufer seiner Verpflichtung nicht nach, steht dem Käufer eine angemessene Kaufpreisminderung zu.
Ein Urteil des AG Düsseldorf vom 23.03.2018