Dauer der Prüffrist der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung
Einer Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung ist grundsätzlich eine angemessene Prüffrist zuzubilligen, bis sie in Verzug gerät und eine Klage des Geschädigten statthaft ist. Hierzu stellt das Oberlandesgericht Frankfurt klar, dass die Dauer der Prüffrist von der Lage des Einzelfalls abhängig ist. Sie beträgt in der Regel aber maximal vier Wochen.
Ein Unfallgeschädigter kann nach Vorlage seines Anspruchsschreibens erwarten, dass die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers kurzfristig mitteilt, ob, inwieweit und wie lange eine Prüfung stattfindet. Liegt eine solche Nachricht auch nach vier Wochen nicht vor und reicht der Geschädigte daraufhin eine Zahlungsklage ein, hat die Versicherung die Kosten des Verfahrens zu tragen, wenn sie den geltend gemachten Schaden wenige Tage nach Klageerhebung ausgeglichen hat.