Bußgeld für Hundemisshandlung durch Zurücklassen in überhitztem Auto

Das Amtsgericht München hat eine Hundehalterin zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 200 Euro verurteilt, die ihren Hund mindestens sieben Stunden bei 25 Grad im Schatten im überhitzten Auto ohne Wasser zurückgelassen hatte. Lediglich eine Seitenscheibe war circa 5 cm geöffnet. Die Polizei fand das hyperventilierende Tier mit Schaum vor dem Mund vor und versorgte es auf der Polizeiwache. Der Hund befindet sich seitdem im Tierheim.

Urteil des AG München vom 29.11.2017

1115 OWi 236 Js 193231/17

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