Auswirkungen von gesundheitlichen Vorschädigungen auf das Schmerzensgeld
Auswirkungen von gesundheitlichen Vorschädigungen auf das Schmerzensgeld
Wer bei einem Verkehrsunfall verletzt wird, kann die Zahlung eines Schmerzensgeldes von demjenigen verlangen, der den Unfall verschuldet oder der ohne eigenes Verschulden als Fahrzeughalter unter dem Gesichtspunkt der Betriebsgefahr für den Schaden einzustehen hat. Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes ist neben der Schwere der erlittenen Verletzung in erster Linie der Grad der Verursachung von Bedeutung, die zu der Beeinträchtigung des Verletzten beigetragen hat.
Bei der Billigkeitsentscheidung über die Höhe des Schmerzensgeldes sind jedoch auch Vorschäden bzw. Vorerkrankungen des Verletzten einzubeziehen, wenn diese Auswirkungen auf eine Schadensanfälligkeit des Unfallopfers haben. In dem vom Oberlandesgericht Hamm entschiedenen Fall wirkte sich eine bereits vor dem Unfall vorhandene massive Vorschädigung der Halswirbelsäule auf das Schmerzensgeld für die durch den Verkehrsunfall verursachten Verletzungen, einen Haarriss am 7. Halswirbelkörper, eine Knochenquetschung, Zerrungen der Hals- und Lendenwirbelsäule und die daraus folgenden Schmerzen über einen Zeitraum von neun Monaten, anspruchsmindernd aus.
Ein Beschluss des OLG Hamm vom 13.04.2018
Auswirkungen von gesundheitlichen Vorschädigungen auf das Schmerzensgeld