Ausweichen wegen gefährlichen Überholmanövers

Auf einer Landstraße kam einer Autofahrerin ein Pkw entgegen, der gerade mehrere Fahrzeuge riskant überholte. Als der Überholende auch nach Betätigung der Lichthupe keine Anstalten machte einzuscheren, wich die Fahrerin auf die angrenzende Busspur aus, wo sie ins Schleudern geriet und mit einem anderen Fahrzeug zusammenstieß.

Obwohl es zu keiner Berührung der Unfallbeteiligten gekommen und auch eine Überreaktion der Autofahrerin nicht auszuschließen war, ging das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht von der alleinigen Unfallverursachung des trotz Gegenverkehrs die Fahrzeugkolonne überholenden Autofahrers aus. Die Betriebsgefahr des Fahrzeugs der Autofahrererin trat hinter das grob verkehrswidrige Verhalten des Unfallverursachers vollständig zurück, obwohl durch Einleitung eines Bremsmanövers der Unfall eventuell vermeidbar gewesen wäre.

Urteil des OLG Schleswig vom 24.03.2017
7 U 73/16
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