Aufhebung der Sperrfrist nach Teilnahme an einem DEKRA-Aufbauseminar
Hat ein Autofahrer durch die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung nachgewiesen, an einem Aufbauseminar der DEKRA teilgenommen zu haben und war er wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung erstmals verurteilt worden und zuvor nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten und betraf die einzige weitere Eintragung im Fahreignungsregister eine länger zurückliegende Ordnungswidrigkeit wegen überhöhter Geschwindigkeit, kann dies zur Annahme führen, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet ist. Auf Antrag ist dann die verhängte Sperrfrist aufzuheben und die Fahrerlaubnis wieder zu erteilen.
Beschluss des LG Berlin vom 29.09.2017
520 Qs 72/17
Verkehrsrecht aktuell 2017, 218
jurisPR-VerkR 7/2018 Anm. 4