Absehen von Fahrverbot wegen drohender Arbeitgeberkündigung
Absehen von Fahrverbot wegen drohender Arbeitgeberkündigung
Das Kammergericht Berlin nahm zu den Anforderungen an das Absehen von einem an sich angezeigten Fahrverbot wegen einer „existenzvernichtenden“ außergewöhnlichen Härte Stellung. Im entschiedenen Fall hatte das Amtsgericht von einem Fahrverbot gegen einen Krankentransportfahrer wegen einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung abgesehen, nachdem dieser eine Arbeitgeberbestätigung vorgelegt hatte, in welcher der Arbeitgeber ankündigte, dem Betroffenen für den Fall eines Fahrverbots zu kündigen.
Dies reichte dem Kammergericht nicht aus. Die bloße Ankündigung des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis mit dem Betroffenen für den Fall des Führerscheinentzugs zu beenden, rechtfertigt alleine nicht die Annahme einer besonderen Härte. Vielmehr hätte ein Verantwortlicher des Arbeitgebers als Zeuge angehört werden müssen, um zu klären, ob das Verhalten des Arbeitnehmers unter Berücksichtigung des Kündigungsschutzrechts überhaupt eine Kündigung gerechtfertigt hätte. Außerdem wurde beanstandet, dass der Amtsrichter zu der Möglichkeit, dass der Betroffene das zweimonatige Fahrverbot in die – u.U. unbezahlte – Urlaubszeit hätte legen können, keine Ausführungen gemacht hat.