Abschleppen wegen Parkens in mobiler Halteverbotszone
Das Urteil
Das Abschleppen wegen Parkens in mobiler Halteverbotszone
Ein Autofahrer, der sein Fahrzeug trotz eines rechtzeitig angekündigten mobilen Halteverbots vor seiner Haustür parkt, muss nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz auch dann die Abschleppkosten tragen, wenn er einem vor Ort anwesenden Mitarbeiter des Ordnungsamts angekündigt hat, sein Auto wegzufahren, sobald er sich umgezogen hat. Als der Autofahrer auch nach sieben Minuten seiner Ankündigung noch nicht nachgekommen war, wurde das Abschleppen seines Fahrzeugs veranlasst. Das Gericht hielt die Maßnahme nicht für unverhältnismäßig und verurteilte den Falschparker zur Zahlung der angefallenen Abschleppkosten in Höhe von 144,91 Euro.
Urteil des VG Koblenz vom 26.10.2018
Abschleppen wegen Parkens in mobiler Halteverbotszone – Das Urteil
5 K 782/18.KO
Pressemitteilung des VG Koblenz