Abgasskandal: Verzicht des Herstellers auf die Verjährungseinrede für Autohändler nicht bindend
Hat ein Autohersteller einem Kunden mitgeteilt, dass das gekaufte Kfz vom Abgasskandal betroffen ist und an einer Lösung gearbeitet wird und dass zur Behebung des Abgasmangels ein Software-Update zur Verfügung steht, muss sich
der Händler diese Erklärungen rechtlich nicht zurechnen lassen. Dies gilt auch für die Erklärung des Herstellers, er verzichte hinsichtlich der Mängel auf die Einrede der Verjährung und er werde seinen Händlern nahelegen, ebenfalls auf die Verjährungseinrede gegen Gewährleistungsansprüche zu verzichten. Beruft sich der Händler gegenüber geltend gemachten Gewährleistungsansprüchen des Käufers auf den Eintritt der Verjährung, handelt er nach Auffassung des Oberlandesgerichts Brandenburg nicht treuwidrig.
Ein Urteil des OLG Brandenburg vom 18.07.2017
Abgasskandal: Verzicht des Herstellers auf die Verjährungseinrede für Autohändler nicht bindend
2 U 39/16
ZfSch 2018, 267