Abgasskandal: OLG Köln hält Rücktritt vom Kaufvertrag trotz Nachbesserung für möglich
Für das Oberlandesgericht Köln steht der Rückabwicklung des Kaufvertrags über ein Fahrzeug, das vom Hersteller mit einer Software für die Motorsteuerung („Schummelsoftware“) versehen worden war, auch dann nicht entgegen, wenn der Kunde ein Software-Update hat installieren lassen und das Fahrzeug anschließend genutzt hat.
Wird dem Käufer das Software-Update nicht unter Anerkennung des ursprünglichen Mangels als Nacherfüllung angeboten und lässt der Käufer die Leistung auch deshalb durchführen, weil er eine Gefährdung der Betriebszulassung befürchten muss, verbleibt es bei der grundsätzlichen Darlegungs- und Beweislast des Fahrzeugherstellers bzw. Verkäufers für das Gelingen der Nacherfüllung.
Abgasskandal
In dem Verfahren muss nun durch ein Sachverständigengutachten insbesondere darüber Beweis erhoben werden, ob das Software-Update nachteilige Auswirkungen auf die Leistung, den Verbrauch, die Stickstoffoxid- und die CO2-Emissionen sowie die Lebensdauer des Fahrzeugs bzw. einzelner Bauteile hat.
Urteil des OLG Köln vom 27.03.2018
18 U 134/17
Pressemitteilung des OLG Köln