Ende einer Geschwindigkeitsbeschränkung vor gefährlicher Kurve

Wird das Verbotszeichen 274 (zulässige Höchstgeschwindigkeit) zusammen mit dem Gefahrzeichen 103 (hier: Rechtskurve) angebracht, endet die streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung hinter der Kurve. Sie erstreckt sich nicht auf andere nachfolgende Gefahren, die auf dem Verkehrsschild nicht angezeigt wurden.

Beschluss des OLG Düsseldorf vom 17.10.2016
2 RBs 140/16
jurisPR-VerkR 3/2017 Anm. 6