STRAFHAFT UND UNTERSUCHUNGSHAFT (U-HAFT)

Was gilt es bei einer Haft zu beachten?

Was ist zu tun, wenn Sie oder eine Ihnen nahestehende Person inhaftiert ist?

Liegt der Inhaftierung eine rechtskräftige Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung zu Grunde, wird von Strafhaft gesprochen.

Besteht gegen den Inhaftierten hingegen (lediglich) der dringende Tatverdacht, eine Straftat begangen zu haben, dann geht es um Untersuchungshaft. Bei der Untersuchungshaft steht ein Gerichtsverfahren mit einer möglichen Verurteilung also erst bevor.

Haft - Anwalt Dr. Friedrich Hamburg

Wie in jedem Strafverfahren gilt:

Machen Sie keine Angaben zur Sache ohne vorherige Rücksprache mit mir!