UNTERNEHMENSSTRAFRECHT

Das Unternehmensstrafrecht, Insolvenz und Wirt­schafts­straf­recht

Die Staatsanwaltschaften und die Gerichte unterhalten eigene Abteilungen für den Bereich der Wirtschaftskriminalität. Dabei spielen zwei Gruppen von Delikten eine besondere Rolle: Zum einen betrügerische Handlungen im Geschäftsleben, zum anderen Konkurs- bzw. Insolvenzstrafsachen, wobei letztgenannte den zahlenmäßig größten Anteil der Verfahren ausmachen. Zunehmend wird auch wegen Vermögensdelikten ermittelt, insbesondere wegen des Vorwurfs der Untreue.

Typische Mandate im Bereich des Unternehmensstrafrecht:

  • Falsche Angaben, unrichtige Darstellung und Verletzung der Berichts- oder Geheimhaltungspflicht nach Aktiengesetz und GmbH-Gesetz
  • Geldwäsche
  • Insolvenzstraftaten (Insolvenzverschleppung, Pflichtverletzung des GmbH-Geschäftsführers nach §§ 64, 84 GmbHG, Bankrott, Verletzung der Buchführungspflicht, Gläubiger- und Schuldnerbegünstigung, Lieferanten- und Kreditbetrug, Untreue, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt und Sozialabgaben)
  • Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Steuerhinterziehung
  • Unterschlagung
  • Untreue
  • Urkundenfälschung
  • Vorteilsannahme und –gewährung, Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr

Die Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen erfordert besondere Kenntnisse, zum einen im Unternehmensstrafrecht, zum anderen in dem jeweiligen Rechtsgebiet, in dem die Straftat begangen sein soll. Gerade wegen dieser Schnittstelle zwischen zwei Rechtsgebieten lassen sich oftmals die entscheidenden Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Verteidigung finden. In Strafsachen mit steuerrechtlichem Bezug ist es darüber hinaus regelmäßig angezeigt, sich des fachkundigen Wissens eines Steuerberaters zu bedienen, der aus seiner Sicht die steuerlichen noch zulässigen Gestaltungsmöglichkeiten ausloten und begründen kann.

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Dr. Friedrich

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UnternehmensstrafrechtWie bei allen Strafverfahren so gilt auch bei Wirtschaftsstrafsachen: 

Setzen Sie sich zu einem möglichst frühen Zeitpunkt mit mir in Verbindung und machen Sie keine Angaben zur Sache ohne vorherige Rücksprache mit mir!