Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Konsums harter Drogen

 

Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes kann bereits der einmalige Konsum sogenannter harter Drogen, zu denen auch Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Konsums harter DrogenKokain und Ecstasy gehören, die Annahme der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen und somit den Entzug des Führerscheins rechtfertigen.

Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Konsums harter Drogen

Beschluss des OVG des Saarlandes vom 19.03.2018

1 B 812/17

Wirtschaftswoche Heft 16/2018, Seite 77